In der Zeit der bürgerlichen Revolution 1848/49 wandten sich aufgeklärte Mitglieder freireligiöser Gemeinden von den Kirchen und damit auch von Konfirmation und Firmung ab. Sie entwickelten eine neue Form des Feierns. 1852 tauchte erstmals der Begriff "Jugendweihe" auf. Als Alternative zur Konfirmation war sie für 14-jährige junge Menschen die außerkirchliche Feier zur Schulentlassung.
Zwischen 1919 und 1933 war die Jugendweihe ein fester Bestandteil der Festkultur der Arbeiterbewegung. Während des Nationalsozialismus verboten, lebte die Jugendweihe nach 1945 in den Westsektoren wieder auf. In der DDR war diese Feierform bis 1954 nicht zugelassen. Danach nutzte der Staat die Jugendweihe zur Verfolgung eigener Zwecke.
Der Humanistische Verband Deutschlands [1] - der sich 1993 als Zusammenschluss vieler freigeistiger und freireligiöser Organisationen gegründet hat - nennt seine bundesweit durchgeführten Veranstaltungen heute JugendFEIER. Wir wollen die Jugendlichen nicht weihen, sondern ihnen den symbolischen Schritt ins Erwachsenenleben unvergesslich machen.
Die Berliner JugendFEIER ist fester Bestandteil der Feierkultur des Verbandes. Sie setzt sich aus einem halbjährigen Vorbereitungsprogramm und einem Festprogramm mit persönlicher Würdigung jedes Jugendlichen zusammen. Diese Verbindung von inhaltlicher Vorbereitung und Festveranstaltung macht aus der JugendFEIER mehr als ein bloßes Fest. Sie steht auch für die Vermittlung von humanistischen Werten wie Toleranz, Selbstbestimmung, Verantwortung und Solidarität.
(Foto: Teilnehmerin an der Jugendweihe des Berliner Freidenker-Verbandes 1920)
Verweise:
[1] http://www.humanismus.de/